Forderungsmanagement

Der Begriff Forderungsmanagement beschreibt den Kern unserer anwaltlichen Dienstleistung eigentlich nicht ganz korrekt, da wir Ihnen nur einen Teil Ihres eigenen Forderungsmanagements abnehmen können. Und zwar den für Sie wahrscheinlich unangenehmen Teil, der ohne professionelle Hilfe kaum zufriedenstellend zu bewerkstelligen sein wird. Sie müssen Ihre Forderung lediglich selbst fakturieren und gegebenenfalls anmahnen. Bei Bedarf werfen wir aber schon in dieser Phase der Entstehung der Forderung einen prüfenden Blick auf Ihre Tätigkeiten, damit Ihre Forderung notfalls auch später in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat.

Nach der verzugbegründenden Mahnung geben Sie die Forderung dann in unsere Hände. Wir werden dann alles Notwendige selbstinitiativ veranlassen, Ihre Forderung für Sie unter dem geringst möglichen Kosteneinsatz zu realisieren. Hierbei gilt stets die Maßgabe, die richtige Balance zwischen Kosteneinsatz und den Chancen einer künftigen Realisierung der Forderung zu wahren. Da wir die  Forderung notfalls auch in einem streitigen Verfahren gerichtlich durchsetzen müssen, können Sie unsere fachliche Kenntnis über die jeweilige rechtliche Materie, die Ihrer Forderung zugrunde liegt, voraussetzen. Das  gesamte Verfahren von der ersten außergerichtlichen Beanspruchung über die gerichtliche Durchsetzung bis hin zur Vollstreckung und der Nachverfolgung der Forderung bleibt also immer in einer Hand.